Wie viel ist ein Leben Wert? (3)

1.500 € - Freibrief für Lkw-Fahrer

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Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet in seiner Ausgabe vom 17.08.2020, Seite 24 im Artikel »Geldstrafe nach tödlichem Unfall in Riehl« von einem Urteil gegen einen Lkw-Fahrer. Bei dem Unfall hat der Lkw-Fahrer die Vorfahrt einer Radfahrerin missachtet und beim Abbiegen getötet.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine neunmonatige Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung für den nicht vorbestraften Lkw-Fahrer gefordert.

Obwohl der Richter keinen Zweifel an der Verantwortung des Fahrers ließ: “Das Opfer war Vorfahrt berechtigt. Es war die alleinige Schuld des Fahrers”, hielt er eine Geldstrafe von 1.500 € für ausreichend. Der Richter hielt den Fall für eine Verkettung unglücklicher Umstände."

Der Fahrer sagte: “Ich wusste, dass es eine gefährliche Kreuzung ist, aber ich habe die Frau nicht gesehen.”

Freibrief für Lkw-Fahrer

Das Urteil ist ein Freibrief für Lkw-Fahrer. Wenn Sie beim Abbiegen nichts sehen, dann können sie fahren. Wenn dann doch andere Verkehrsteilnehmer im Weg sind, dann ist es ein unglücklicher Umstand und kostet 1.500 €.

Nein. Lkw-Fahrer dürfen nicht darauf vertrauen, dass da kein andere Verkehrsteilnehmer im Weg ist. Wenn die Konstruktion des Fahrzeugs keine ungehinderte Sicht bietet, dann muss der Abbiegevorgang so langsam erfolgen, dass andere Verkehrsteilnehmer noch bremsen und ausweichen können.

Umso mehr, wenn dem Fahrer die Gefährlichkeit der Kreuzung bekannt ist.

Gesetzgeber gefordert

Der Gesetzgeber muss zwingend technische Vorrichtungen an Lastkraftwagen und Bussen vorschreiben, die den Fahrern den vollen Blick auf die Seite ermöglichen oder mindesten zu warnen, sodass diese Art Unfälle aufhören.

Strafen sind zu niedrig

Die Strafen im deutsche Strafrecht sind viel zu niedrig. Der Fahrer hätte sich mehr Zeit lassen müssen und sich ganz vorsichtig in die Kreuzung tasten müssen. Zumal er die Gefährlichkeit der Kreuzung kannte.

Opfer und Angehörige kommen nicht vor

Wie so oft in solchen Artikeln und Urteilen kommen die Opfer und Angehörige nicht vor. Die Angehörigen erhalten immer lebenslänglich.

Darum halte ich bei schweren Körperverletzungen oder Toten neben einer Strafe den lebenslangen Führerscheinentzug für den Täter zwingend geboten. Auch der Täter soll sich jeden Tag an die Opfer erinnern.

Dies würde darüber hinaus Opfern und Angehörigen den Anblick des Täters in einem Kfz ersparen.

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