Hürth: Skandal - Bezirksregierung besetzt ASG Schulleitung per Anordnung

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Am 08.06.2020 hat die Obere Schulaufsichtsbehörde der erweiterten Schulleitung und dem LehrerInnen-Kollegium des Albert-Schweitzer-Gymnasiums in Hürth mitgeteilt, dass das laufende Besetzungsverfahren für die Stelle der Schulleitung abgebrochen wird und die Obere Schulaufsichtsbehörde aus nicht weiter erläuterten dringenden dienstlichen Gründen die Stelle im Wege einer Abordnung durch eine Person besetzt wird, die nicht zum Kreis der Bewerberinnen und Bewerber des laufenden Verfahrens gehört.

Abbruch Besetzungsverfahren und Abordnung indiskutabel

Der Abbruch des laufendes Besetzungsverfahren ist für die Bewerber ein mehr als unfreundlicher Akt. Und er widerspricht einer gesunden und notwendigen Leistungskultur.

Die durch Abordnung benannte Schulleiterin hat sich meines Wissens nicht auf die Stelle im ASG beworben und nicht dem Auswahlverfahren gestellt. Insofern bestehen Zweifel am Interesse der Schulleitung des ASG’s und der Leistungsbereitschaft.

Der derzeitige kommissarische Schulleiter hat sich dem Auswahlverfahren gestellt und in der vergangen Zeit bewiesen, dass er die Schule leiten kann. Und dies in einer überaus angenehmen und freundlichen Art.

Das ASG hat jetzt schon mehrere Male eine Schulleitung per Abordnung erhalten. Warum?

Diese Abordnung ist dem Schulfrieden nicht förderlich und zerstört das Vertrauen in die Politik.

openpetition

Die Empörung in der Schulgemeinschaft ist groß, siehe auch www.openpetition.de/petition/online/regulaere-besetzung-der-schulleitungsstelle-am-asg-in-huerth .

Bitte unterzeichnen Sie die Petition, wenn sie mit dem Vorgehen der Politik nicht einverstanden sind.

2020-06-13 Nachtrag

Laut Bericht vom 13.06.2020, Seite 33, im Kölner Stadt-Anzeiger hat die Bezirksregierung auf Nachfrage erklärt, dass “die Schulaufsicht Stellen in Ausnahmefällen auch für die Versetzung von Schulleitern in Anspruch nehmen, denen laut Beamtenrecht eine “amtsangemessene Verwendung” zustehe.

In den letzten 10 Jahren gab es vier Schulleiterwechsel, drei davon durch ortsfremde Besetzung, insofern kann nicht mehr von einem Ausnahmefall gesprochen werden. Im Übrigen ist mit Beginn der Ausschreibung und Eröffnung des Bewerbungsverfahrens das Recht auf den Ausnahmetatbestand verwirkt. Die Bewerber dürfen auf die ordnungsgemäße Durchführung des Bewerbungsverfahrens vertrauen. Alles andere ist Willkür.

Offen bleibt auch in der Erklärung der Bezirksregierung warum sich die neue Schulleiterin nicht auf die Stelle beworben hat. Bei Interesse hätte Sie das ja tun können. Wollte sie sich nicht dem Leistungsvergleich stellen? Steht eine amtsangemessene Verwendung über Qualifikation? Zumindest sind Zweifel an der fachlichen und menschlichen Qualifikation angebracht. Das sind ganz schlechte Vorzeichen für eine Leitungsfunktion am ASG.

Die Bezirksregierung zeigt, wie man es nicht machen sollte. Einfach über die Köpfe der Menschen zu regieren, Bewerber vor den Kopf stoßen, sich hinter Ausnahmeregelungen zu verstecken. Damit hat die Bezirksregierung nicht nur dem ASG, der Schulgemeinschaft und letztendlich der Politik einen schweren Schaden zugefügt.

Es besteht der Verdacht des Klüngels.

2020-06-23 Nachtrag

Die Schuldezernentin der Bezirksregierung Köln hat heute mitgeteilt, dass die Abordnung der neuen Schulleiterin zurückgenommen wird und dass das zuvor abgebrochene Bewerbungsverfahren um die Schulleitungsstelle am ASG mit allen potentiellen Bewerberinnen bzw. Bewerbern wieder aufgenommen wird.

Das ist gut so.

Widerspruch der Schulgemeinschaft, vieler anderer, Unterstützung in der Politik und vielleicht ein Einsehen der Bezirksregierung haben zu einer sachgerechten Lösung zurückgefunden.

Die Bezirksregierung hat mit ihrem Abbruch des Bewerbungsverfahrens und der Abordnung viel Porzellan zerschlagen und Vertrauen verspielt.

Das ASG muss nun endlich zu Ruhe kommen um sich den Herausforderungen Corona, Aufarbeitung Unterrichtsausfall durch Corona und Umstellung auf G9 widmen zu können.