Wie viel ist ein Leben Wert? (4)
2 Jahre Bewährung für: Mit 3 Promille Mann totgefahren
Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet in seiner Ausgabe vom 31.03.2021, Seite 14 im Artikel Mit drei Promille im Blut Paar auf Pedelecs überfahren von einem Urteil gegen einen 40-Jährigen, der mit seinem Wagen frontal in zwei an einer roten Ampel wartenden Pedelec-Fahrer gefahren war. Die Wucht des Aufpralls ließ die Fahrräder 30 Meter weit fliegen.
Der Unfallfahrer beging Unfallflucht.
Ein Opfer verstarb noch am selben Tag. Das andere Unfallopfer musste mehrfach operiert werden.
Nach dem Unfall wurden 2,8 Promille bei dem Unfallfahrer festgestellt. Zum Unfallzeitpunkt waren es laut Gutachter drei Promille.
Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Führerschein für zwei Jahre eingezogen.
Wegen der Trunkenheit galt eine verminderte Schuldfähigkeit.
Opfer und Angehörige kommen nicht vor
Wie so oft in deutschen Urteilen kommen die Opfer und Angehörige nicht vor.
Die Opfer und Angehörigen erhalten immer lebenslänglich.
Bewährung ist keine Strafe
Zwei Jahre auf Bewährung ist im Ergebnis keine Strafe.
- Keine Strafe für die Tötung eines Menschen.
- Keine Strafe für die lebenslangen Leiden der Angehörigen.
- Keine Strafe für die Leiden des verletzten und mehrfach operierten Opfers.
Die Strafen im deutsche Strafrecht sind viel zu niedrig.
Trunkenheit straf mindernd zu bewerten ist falsch
Wer mit 2,8 Promille in der Lage ist Auto zu fahren, ist Gewohnheitstrinker. Dies kann sich nicht straf mindern auswirken. Im Gegenteil, der Mann muss um seine Gefährlichkeit gewusst haben.
Lebenslangen Führerscheinentzug
Bei schweren Körperverletzungen und/oder Toten ist neben einer echten Strafe der lebenslange Führerscheinentzug für den Täter zwingend geboten.
Auch der Täter soll sich jeden Tag an seine Tat und seine Opfer erinnern.
Dies würde darüber hinaus Angehörigen und Opfern den Anblick des Täters in einem Kfz ersparen.